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Das IDG in Kürze Seit dem 1. Oktober 2008 gilt im Kanton Zürich das Informations- und Datenschutzgesetz IDG. Das Gesetz basiert auf Bestimmungen der Kantonsverfassung. Es legt die Grundsätze fest, wie die öffentlichen Organe mit Informationen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern umgehen. Die kantonalen Behörden informieren aktiv, d.h. von sich aus über die Geschäfte, die von allgemeinem Interesse sind. Die IDG-Website führt Sie zu den gesuchten Informationen rund um das Öffentlichkeitsprinzip.
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